Rechtsanwältin Ulrike Wilmes

Mit Herz und Verstand


Erben

Ein Erbfall zieht – oft plötzlich und unerwartet – eine Vielzahl von Anforderungen für die Betroffenen und Erben nach sich. Nicht selten sind die Angehörigen in der belastenden Zeit der Trauer von Entscheidungen überfordert und wünschen sich Unterstützung und Entlastung durch einen unabhängigen Dritten.
  • Nachlassplanung
  • Testament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Vermögensweitergabe

Nachlassabwicklung

In der Nachlassabwicklung übernimmt die Kanzlei Wilmes die vollständige Abwicklung eines Nachlasses einschließlich der Klärung aller rechtlichen und tatsächlichen Fragen, die mit dem Erbe zusammenhängen. Hierzu gehören zum Beispiel die Beantragung eines Erbscheines, die Erteilung von Auskünften über den Nachlass gegenüber dem Nachlassgericht, die Berichtigung des Grundbuchs von Immobilien, die Kündigung laufender Verträge oder die Auflösung einer Wohnung oder eines kompletten Haushalts.

Gleichzeitig steuert und koordiniert die Kanzlei Wilmes alle, die in der Nachlassabwicklung mitwirken. Hierzu gehören auch Banken und Versicherungen oder Steuerberater und Rentenberater, die die rechtliche Beratung ergänzen. Auch Stellen, die Informationen über die Nachlassabwicklung erwarten, wie zum Beispiel Finanzamt oder andere Gläubiger, informiert die Kanzlei.

Die Kanzlei Wilmes veranlasst auch den Verkauf von Immobilien oder anderen werthaltigen Gegenständen des Nachlasses. Dabei berücksichtigt sie selbstverständlich auch die Erzielung eines angemessenen, bestmöglichen Preises.

In der Abwicklung eines Nachlasses behalten die Auftraggeber jederzeit den vollständigen Überblick über die Nachlassabwicklung und sind an allen Entscheidungen beteiligt.

Zur Nachlassabwicklung gehören zum Beispiel:

  • Ermittlung der Erben
  • Sichtung, Prüfung und Auswertung aller Unterlagen
  • Feststellung der Vermögensverhältnisse
  • Korrespondenz mit Behörden, Banken, Versicherungen usw.
  • Veräußerung von Immobilien und Vermögensgegenständen
  • Haushaltsauflösung
  • Verteilung des Vermögens auf die Erben

Nachlassverwaltung

Im Rahmen der Nachlassverwaltung übernimmt die Kanzlei Wilmes die Pflege und Verwaltung eines Nachlasses. Den Umfang der Nachlassverwaltung legen die Erben fest und bestimmen damit sowohl den Handlungsrahmen der Rechtsanwältin als auch ihre Aufgaben.

Folgende Aufgaben gehören zur Nachlassverwaltung:

  • Abwicklung aller Tätigkeiten und Aufgaben, die der Erhaltung, Sicherung und Vermehrung des Nachlasses dienen
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen

Vertretung in der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entscheidet gemeinschaftlich über die Verwendung und Auseinandersetzung des Erbes. Für jeden Miterben bedeutet eine Erbengemeinschaft Chance, Verpflichtung und Herausforderung zugleich.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft vertritt die Kanzlei Wilmes die Interessen einzelner Erben. Sie wirkt an der erforderlichen Verwaltung des Nachlasses mit und übernimmt auf Wunsch die Auseinandersetzung mit den Miterben. Hierzu gehört auch die Prüfung aller Ansprüche und Rechtshandlungen.

Die Unterstützung und Vertretung eines Rechtsanwalts innerhalb einer Erbengemeinschaft lohnt sich nicht allein im Fall von Streitigkeiten. Auch wenn die Miterben regional weit entfernt sind oder sich aus persönlichen Gründen nicht selbst mit ihrem Erbe auseinandersetzen möchten, wahrt die Kanzlei Wilmes die Interessen ihrer Mandanten in der Erbengemeinschaft.

Erbauseinandersetzung

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. In dieser oft emotionalen Situation vermeidet die Beratung eines unabhängigen und fachkundigen Dritten Streitigkeiten und unnötige Auseinandersetzungen.

Die Kanzlei Wilmes übernimmt in der Erbauseinandersetzung die Klärung aller offenen Fragen und führt auf Wunsch die Nachlassabwicklung durch. Sie erstellt einen kompletten Überlick über den Nachlass und berücksichtigt dabei auch offene Verbindlichkeiten und möglicherweise nicht gezahlte Steuern.

Rechtsanwältin Ulrike Wilmes unterstützt und moderiert auf Wunsch die Einigung der Erben in der Erbauseinandersetzung und stellt die rechtlich einwandfreie Umsetzung sicher.

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Kontakt:

Dammstraße 9
32105 Bad Salzuflen


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