Nachlassabwicklung
In der Nachlassabwicklung übernimmt die Kanzlei Wilmes die vollständige Abwicklung eines Nachlasses einschließlich der Klärung aller rechtlichen und tatsächlichen Fragen, die mit dem Erbe zusammenhängen. Hierzu gehören zum Beispiel die Beantragung eines Erbscheines, die Erteilung von Auskünften über den Nachlass gegenüber dem Nachlassgericht, die Berichtigung des Grundbuchs von Immobilien, die Kündigung laufender Verträge oder die Auflösung einer Wohnung oder eines kompletten Haushalts.
Gleichzeitig steuert und koordiniert die Kanzlei Wilmes alle, die in der Nachlassabwicklung mitwirken. Hierzu gehören auch Banken und Versicherungen oder Steuerberater und Rentenberater, die die rechtliche Beratung ergänzen. Auch Stellen, die Informationen über die Nachlassabwicklung erwarten, wie zum Beispiel Finanzamt oder andere Gläubiger, informiert die Kanzlei.
Die Kanzlei Wilmes veranlasst auch den Verkauf von Immobilien oder anderen werthaltigen Gegenständen des Nachlasses. Dabei berücksichtigt sie selbstverständlich auch die Erzielung eines angemessenen, bestmöglichen Preises.
In der Abwicklung eines Nachlasses behalten die Auftraggeber jederzeit den vollständigen Überblick über die Nachlassabwicklung und sind an allen Entscheidungen beteiligt.
Zur Nachlassabwicklung gehören zum Beispiel:
- Ermittlung der Erben
- Sichtung, Prüfung und Auswertung aller Unterlagen
- Feststellung der Vermögensverhältnisse
- Korrespondenz mit Behörden, Banken, Versicherungen usw.
- Veräußerung von Immobilien und Vermögensgegenständen
- Haushaltsauflösung
- Verteilung des Vermögens auf die Erben